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Anschlussheilbehandlung
Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) wird im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt nach einer Operation oder einer konservativen Therapie durchgeführt. Sie dauert in der Regel 3 Wochen und wird vom zuständigen Sozialdienst des Krankenhauses bei der Krankenkasse des Patienten beantragt. Sollte eine Verlängerung aus medizinischen Gründen erforderlich sein, so wird diese bei der Krankenkasse beantragt. Geht der Anschlussheilbehandlung eine Operation voraus, muss sie spätestens 14 Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden.
Die tägliche Zuzahlung beträgt 10,- € pro Tag sowohl im Krankenhaus als auch in der Rehabilitationsklinik. Der Höchstbetrag für beide Aufenthalte zusammen beträgt pro Jahr 280,- €.
Eine Anschlussheilbehandlung kann stationär oder ambulant durchgeführt werden.
Rehabilitationsmaßnahme
Eine Rehabilitationsmaßnahme dient der Wiederherstellung der körperlichen Funktionen und Leistungsfähigkeit. Sie wird vom Hausarzt oder Facharzt bei der zuständigen Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger für den Patienten beantragt.
Auch hier beträgt die Zuzahlung 10,- € pro Tag, jedoch ist diese für die komplette Dauer der Maßnahme zu zahlen. Die Höchstgrenze beträgt hier pro Jahr 420,- €.
Die Rehabilitationsmaßnahme dauert ebenfalls 3 Wochen. Eine Verlängerung aus medizinischen Gründen wird bei der Krankenkasse bzw. dem Rentenversicherungsträger beantragt.
Auch die Rehabilitationsmaßnahme kann stationär oder ambulant durchgeführt werden.
Kurze Begriffsdefinition
Stationär
Bei stationären Maßnahmen bleibt der Patient während der gesamten Dauer der Behandlung in der Rehabilitationsklinik.
Ambulant
Bei ambulanten Maßnahmen kommt der Patient täglich zu seinen Terminen (Untersuchungen, Therapien) in die Rehabilitationsklinik. Nach dem letzten Termin des Tages fährt der Patient wieder nach Hause. Sollte der Patient z. B. morgens oder mittags im Haus sein, so kann er natürlich eine Mahlzeit in der Klinik einnehmen. Patienten, die eine ambulante Maßnahme durchführen, haben kein eigenes Zimmer. Sie bekommen einen Spind in der Klinik zugeteilt und dürfen natürlich alle Räumlichkeiten der Klinik nutzen (Ruheraum, Umkleiden, Duschen, Bibliothek etc.).
Generell entscheidet nicht der Patient, sondern der Kostenträger, ob eine stationäre oder eine ambulante Maßnahme in Frage kommt. Natürlich müssen Patienten, die eine ambulante Maßnahme durchführen, bereits schon zu Beginn der Maßnahme sehr mobil sein und Zuhause selbstständig zurecht kommen.
Bückeberg-Klinik
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